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Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) Dr. Ingo Braune Rochusstraße 1 53123 Bonn
Telefon: 0228/529-3679 oder 0228/529-3451 Telefax: 0228/529-4393 Internet: http://www.bml.de
Preis: Unser Dorf soll schöner werden - unser Dorf hat Zukunft Schirmherr: Bundespräsident
Dotierung: Gold-, Silber- und Bronzeplaketten
Vergabeturnus: seit 1961, alle 3 Jahre
Teilnehmer: Gemeinden bis 3.000 Einwohner
Jury: Sachverständige Bewertungskommission
Preisverleihung für: bürgerschaftliche Aktivitäten, Selbsthilfeleistungen zur Pflege und Gestaltung des Lebensraumes
Preis: Förderpreis Ökologischer Landbau [Homepage: http://www.foerderpreisoekologischerlandbau.de ]
Anfragen und Bewerbungen an den Ausrichter:
Dr. Thomas Wardenbach KATALYSE e.V. Institut für angewandte Umweltforschung Remigiusstraße 21 D-50937 Köln Telefon +49-221-94 40 48-42 Telefax: +49-221-94 40 48-9
E-Mail: foerderpreis@katalyse.de
Dotierung: insgesamt 25.000 Euro (Der Höchstbetrag je Auszeichnung beträgt 10.000 Euro)
Vergabeturnus: erstmals in 2000; jährlich
Teilnehmer: Um den Förderpreis Ökologischer Landbau 2003 können sich im Bewerbungszeitraum vom 29. April bis 9. August 2002
alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland bewerben, die sich den Zielen des ökologischen Landbaus verpflichtet haben. Sie müssen ihren gesamten
Betrieb nach den Regeln des ökologischen Landbaus bewirtschaften. Für Bewerbungen eines Betriebes in mehr als einem Bewerbungsbereich müssen getrennte Bewerbungen für jeden Bereich eingereicht werden.
Jury: Unabhängige vom BMVEL berufene Jury aus Vertretern der Praxis, der Naturschutz- und Ökolandbauverbände und der Forschung.
Preisverleihung für:
Mit dem Förderpreis Ökologischer Landbau werden ökologisch wirtschaftende Betriebe ausgezeichnet, die innovative Leistungen in die Praxis ihres Betriebes eingebunden und umgesetzt haben. Die Leistungen der
Preisträger sollen auf andere Betriebe übertragbar sein und können damit zur Akzeptanz und Verbreitung des ökologischen Landbaus beitragen. Der Förderpreis kann auch dazu dienen, viele Verbraucher über die
Produktionsweise und die Qualität der Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu informieren und die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der ökologisch wirtschaftenden Betriebe zu erhöhen.
Die folgenden sechs Bewerbungsbereiche stehen zur Auswahl:
Pflanzenbau, Pflanzenzüchtung
Artgerechte Tierhaltung, Tierzucht
Betriebliche Verarbeitung, Dienstleistungen (Einkommenskombinationen)
Vermarktung
Naturschutz, Landschaftsgestaltung, Ressourcenschutz
Besondere praxisgerechte Leistungen zur Weiterentwicklung der EG-Öko-Verordnung (z.B. Aquakultur, Wildtierhaltung)
Es gelten die Kriterien der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 unter Einbeziehung der Regelungen bezüglich der ökologischen Tierhaltung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1804/99. Bewerbungsbereiche die z.Z. nicht unter die
EG-Öko-Verordnung fallen, wie z.B. Aquakulturen oder Wildtierhaltung, können unter dem Bewerbungsbereich 6 teilnehmen. Außerdem ist die Beachtung der guten fachlichen Praxis, wie sie in den einschlägigen
Fachgesetzen der Landwirtschaft geregelt ist und des Naturschutzrechts auf Bundes- und Landesebene für die Bewerberinnen und Bewerber verbindlich. Betriebe, die sich im Bereich Vermarktung bewerben, müssen eine
erfolgreiche Zertifizierung durch eine zugelassene Kontrollstelle für die letzten zwei Jahre nachweisen. Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Betrieben können sich im Bereich 3 "Betriebliche Verarbeitung,
Dienstleistungen" und/oder im Bereich 4 "Vermarktung" bewerben.
Letzte Änderung/last modified: 4. April 2005
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